SICHERE KALKULATION FÜR IHRE ENERGIEVERSORGUNG
Die für die EnergieNetz Mitte GmbH von der Bundesnetzagentur festgelegte Erlösobergrenze für das Jahr 2019 ist gemäß § 17 Abs. 1 ARegV in Entgelte für den Zugang zum Gasverteilernetz der EnergieNetz Mitte umgesetzt worden. Die auf diese Weise gebildeten Entgelte werden ab dem 1. Januar 2019 angewandt.
Bitte beachten Sie, dass die Mehrkosten aus Konzessionsabgaben und die Umsatzsteuer nicht in den Netzentgelten enthalten sind.
Rechenbeispiele
Hier finden Sie einige Beispielberechnungen, die Ihnen die Entgeltbestimmung bei der EnergieNetz Mitte GmbH verdeutlichen soll. So können Sie die angegebenen Zahlen und Vorgaben mit Ihren Voraussetzungen vergleichen und erhalten so eine bessere Einschätzung Ihrer eigenen Berechnung. Basis der Beispielrechnungen ist das Preisblatt für 2014.
Individuelle Netzentgelte
Gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 20 Abs. 2 Satz 1 GasNEV sind Betreiber von Gasversorgungsnetzen verpflichtet, individuelle Netzentgelte zu veröffentlichen. Die von der EnergieNetz Mitte GmbH gebildeten Entgelte finden Sie in der PDF-Datei, die Ihnen zum Download bereitsteht.
Hinweis: Die Sonderentgelte beinhalten nicht die Netzentgelte vorgelagerter Netzbetreiber.