DIE ENTGELTE FÜR IHR VERSORGUNGSGEBIET
Die EnergieNetz Mitte GmbH nimmt gem. § 4 Abs. 3 ARegV jeweils zum 1. Januar eines Jahres eine Anpassung der Erlösobergrenze vor. Die daraus eventuell resultierende Anpassung der Netzentgelte ist nach § 20 Abs. 1 EnWG zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr zu veröffentlichen. Sofern dieses noch nicht abschließend möglich ist, sind die Entgelte zu veröffentlichen, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr geltenden Erlösobergrenze ergeben werden (Indikation). Die EnergieNetz Mitte GmbH geht derzeit davon aus, dass sich die Erlösobergrenze für 2020 noch ändern könnte, daher veröffentlicht die EnergieNetz Mitte GmbH auf Basis der voraussichtlichen Erlösobergrenze eine Indikation der Netzentgelte für das Jahr 2020.
Die EnergieNetz Mitte GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass die Netzentgelte noch nicht verbindlich sind und dass zum Jahresende noch Anpassungen sowohl in Form einer Erhöhung als auch in Form einer Senkung der ab dem 1. Januar 2020 gültigen Netzentgelte vorgenommen werden können.
Es ist zu beachten, dass etwaige Mehrkosten wie Umsatzsteuer und Konzessionsabgaben sowie ggf. sonstige Umlagen nicht in der Indikation der Netzentgelte enthalten sind.
Mit Beginn der dritten Regulierungsperiode entfällt das separate Preisblatt für den Landkreis Altenkirchen, das nebenstehende „Preisblatt ab 1. Januar 2020 - unter Vorbehalt“ ist somit für das gesamte Netzgebiet gültig.
Netzentgeltmodernisierungsgesetz
Die Referenzpreisblätter der EnergieNetz Mitte GmbH zur Ermittlung der vermiedenen Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV gemäß dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) für die Netzgebiete EnergieNetz Mitte und Landkreis Altenkirchen sind im Downloadbereich zu finden.
Rechenbeispiele
Berechnung des Netznutzungsentgeltes:
- Basis der Beispielrechungen ist das Preisblatt EnergieNetz Mitte für 2014.
- Jahresbenutzungsdauer = Jahreswirkarbeit/Jahreshöchstleistung = 500.000 kWh/a / 150 kW =3.333 h/a
- Netznutzungsentgelt gemäß Preisblatt „Kunden mit registrierender Leistungsmessung“, Leistungspreis 68,16 €/kWa, Arbeitspreis 0,85 ct/kWh damit berechnet sich das Entgelt zu 68,16 €/kWa x 150 kW + 0,85 ct/kWh x 500.000 kWh/a = 14.474,00 €/a
- Entgelt für die für mittelspannungsseitige Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung gemäß Preisblatt „Kunden mit registrierender Leistungsmessung“, Jahrespreis: 892,68 €/a
- Summe der Entgelte: 14.474,00 €/a + 892,68 €/a = 15.366,68 €/a. Zusätzlich sind zu berücksichtigen: Mehrkosten gemäß KWK-Gesetz, Sonderkundenumlage gemäß § 19 StromNEV, Offshore-Haftungsumlage, Umlage für abschaltbare Lasten sowie Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe.
Mehr- und Mindermengen
Unterschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zugrunde gelegt wurde (ungewollte Mehrmenge), so vergütet der Netzbetreiber dem Lieferanten diese Differenzmenge.
Überschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zugrunde gelegt wurde (ungewollte Mindermenge), stellt der Netzbetreiber die Differenzmenge dem Lieferanten in Rechnung.
Seit dem 1. Juni 2010 rechnet die EnergieNetz Mitte GmbH (damals noch E.ON Mitte AG) die Mehr-/Mindermengen mit den vom BDEW im Internet unter folgender Adresse ab:
www.bdew.de veröffentlichten SLP-Jahres-Mehr-/Mindermengenpreisen
Die Mehr- oder Mindermengen werden zzgl. EEG-Umlage und Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe vergütet bzw. berechnet.